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02.03.2018 Bayern
Diebstähle durch Kunden, Mitarbeiter und Dienstleister schmälern die Gewinne erheblich. Doch eins wird häufig unterschätzt: Fällt der Warenschwund zu hoch aus, droht auch noch Ärger mit dem Finanzamt.
Wenn die Inventurdifferenz aus dem Rahmen fällt, sind Probleme mit dem Fiskus vielfach vorprogrammiert. Denn das Finanzamt unterstellt in einem solchen Fall oft, dass Privatentnahmen nicht ordnungsgemäß verbucht wurden, der Lager-ist-Bestand wird höher geschätzt, angesetzte Teilwertabschläge werden gekürzt oder gar nicht anerkannt. Wer bei der nächsten Inventur keine Überraschungen erleben will, sollte im Kampf gegen Langfinger allerdings nicht nur auf Einzelmaßnahmen setzen. Unser HBE-Kooperationspartner Novatec erstellt für Einzelhändler individuelle Gesamtkonzepte, die alle Besonderheiten (Sortiment, Verkaufsfläche, Kunden- und Mitarbeiterstruktur) berücksichtigen.
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