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14.12.2018 Bayern

(Geschenk-) Gutscheine: Umsatzsteuerrechtliche Neuregelung ab 2019

Ab dem 1. Januar 2019 gelten für (Geschenk-) Gutscheine neue EU-weite Regelungen. Künftig wird zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.

umsatzsteuer

Ein wesentlicher Unterschied der neuen Regelungen ist der Zeitpunkt der Besteuerung. Beim Einzweck-Gutschein liegen zum Austellungszeitpunkt alle Informationen vor, um die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen (wie Leistungsort oder Steuersatz). Die Besteuerung erfolgt dann zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Bei allen anderen Gutscheinen handelt es sich um Mehrzweck-Gutscheine. Bei ihnen unterliegt erst die tatsächliche Lieferung bzw. die tatsächliche Erfüllung der sonstigen Leistungen der Umsatzsteuer. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem aktualisierten Praxiswissen „Gutscheine“.

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