News
14.12.2018 Bayern
Ab dem 1. Januar 2019 gelten für (Geschenk-) Gutscheine neue EU-weite Regelungen. Künftig wird zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.
Ein wesentlicher Unterschied der neuen Regelungen ist der Zeitpunkt der Besteuerung. Beim Einzweck-Gutschein liegen zum Austellungszeitpunkt alle Informationen vor, um die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen (wie Leistungsort oder Steuersatz). Die Besteuerung erfolgt dann zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Bei allen anderen Gutscheinen handelt es sich um Mehrzweck-Gutscheine. Bei ihnen unterliegt erst die tatsächliche Lieferung bzw. die tatsächliche Erfüllung der sonstigen Leistungen der Umsatzsteuer. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem aktualisierten Praxiswissen „Gutscheine“.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
Fax:0911 24433-55
E-Mail:schoeffel@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.