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06.03.2020 Bayern
Vor zwei Jahren hat der Gesetzgeber die sogenannte Kassennachschau eingeführt. Ohne Vorankündigung können Finanzbeamte während der Geschäftszeiten die Kasse prüfen. Wie können sich Händler vor bösen Überraschungen schützen?
Einzelhändler sollen bei einer Kontrolle darauf achten, dass die Finanzbeamten nicht allein gelassen werden. Der Unternehmer oder ein Mitarbeiter sollten vielmehr für Fragen und Erläuterungen verfügbar sein. Lassen sie sich genau erklären, was die Prüfer vorhaben. Wichtig: Die Prüfer dürfen die Geschäftsräume betreten, sie dürfen diese aber nicht durchsuchen! Erläuterungen und Erklärungen sollten Sie nur auf konkrete Fragen geben. Es besteht kein Anlass, in mehr Unterlagen Einsicht zu geben, als gefordert wird.
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