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21.09.2026

EmpCo-Richtlinie: Regierungsfraktionen wollen unnötige Warenvernichtung verhindern

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt ausdrücklich aktuelle Bestrebungen der Regierungsfraktionen für eine Ergänzung des deutschen Lauterkeitsrechts (UWG). Ohne diese Anpassungen droht die Vernichtung vieler einwandfreier Produkte in Deutschland, wenn die Verpackung nicht der am 27. September in Kraft tretenden europäischen Regulierung durch die sogenannte EmpCo-Richtlinie entspricht. Dabei geht es vor allem um eine neue Regulierung zur Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und Umweltaussagen in der Werbung.

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„Es ist sehr gut und absolut notwendig, dass die Politik hier nachbessert. Bereits produzierte Waren, die bisher rechtskonform waren, dürften ansonsten nach aktuellem Stand nicht mehr in den Verkauf gelangen“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Waren könnten nicht auf die Schnelle an die neuen Vorgaben angepasst werden, sie seien vielfach schon im vergangenen Jahr mit Werbeaussagen und Siegeln verbindlich geordert und produziert worden, die nun ab dem 27. September nicht mehr zulässig sind. „Die dann unzulässigen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen auf den Produkten können von klagebefugten Verbänden im Zuge der privaten Rechtsdurchsetzung abgemahnt und die Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden“, stellt Genth klar. „Das kann teuer werden und kostet Reputation, dass will kein Händler riskieren, deshalb droht die Vernichtung unzähliger Produkte“, so Genth. 

Nach der nun geplanten Neuregelung sollen nur noch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, wenn diese unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen verhältnismäßig sind. „Nach unserer Einschätzung wird diese geplante Ergänzung des UWG eine formelle Übergangs- und Abverkaufsfrist zwar nicht ersetzen können, die Regelung hilft den betroffenen Unternehmen trotzdem enorm“, so Genth. Die Unternehmen könnten dann im Streitfall darlegen, warum ein nicht mehr rechtskonformes Produkt immer noch angeboten wird, zum Beispiel weil eine Änderung der Beschriftung oder der Etiketten nicht möglich war und ansonsten deshalb die Vernichtung großer Warenbestände erforderlich gewesen wäre. Klagebefugte Verbände werden in der Übergangszeit bis zum 27. September 2028 genau prüfen müssen, welchen Verstoß gegen die EmpCo-Vorgaben sie tatsächlich abmahnen wollen und welche Prozessrisiken damit verbunden sind. Die Unternehmen erhielten Handlungsspielraum und könnten nun im Rahmen einer eigenverantwortlichen Risikoanalyse entscheiden, welche Waren weiterhin angeboten werden, auch wenn den neuen Vorgaben nicht zu 100 Prozent entsprächen. „Unnötige Umweltschäden durch vermeidbare Warenvernichtung werden so verhindert. Das entspricht auch dem Geist der Verordnung und dem Willen der EU“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.

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