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17.11.2017 Bayern
Dem Umsatzsteuerbetrug durch dubiose Händler auf Online-Plattformen wie z.B. Amazon und Ebay soll ein Riegel vorgeschoben werden. In dieser Woche haben Experten der Länderfinanzminister erste Vorschläge erarbeitet.
Insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der EU verkaufen ihre Waren über Internet-Verkaufsplattformen an private Abnehmer und versteuern die damit erzielten Umsätze oft nicht ordnungsgemäß. Um dies zu unterbinden, sollen z.B. Betreiber von Online-Verkaufsportalen für Steuerbetrüger haften. Im Extremfall könnte sogar als mögliche Sanktion die betreffende Internetseite abgeschaltet werden. Nach groben Schätzungen liegen die Steuerausfälle beim Internet-Handel in Deutschland im hohen dreistelligen Millionenbereich.
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