Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung hat der Gesetzgeber die aktuellen BAFA-Förderrichtlinien modifiziert. Damit sollen Unternehmen, die eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, schnell und unbürokratisch finanziell unterstützt werden.

Die wichtigsten Änderungen:
1. Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt.
2. Die Beratung betroffener Unternehmen wird zu 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, bezuschusst. Die Verrechnung erfolgt direkt an den Berater. Die BAFA-zertifizierten, professionellen Berater unseres Tochterunternehmens BBE Handelsberatung stehen gerade in der jetzigen Situation für alle betriebswirtschaftlichen Fragestellungen an Ihrer Seite.