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25.03.2020

Sozialversicherungsbeiträge: Möglichkeit zur Stundung

In der Corona-Krise verschärft die monatliche Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bei vielen Unternehmen die aktuellen Liquiditätsprobleme. Betriebe, die derzeit in einer bedrohlichen Schieflage sind, können die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen.

sozialversicherung
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Wichtig: Voraussetzung ist, dass die Zahlung mit einer erheblichen Härte für das Unternehmen verbunden wäre und es massive Zahlungsschwierigkeiten hat.

Die Stundung wird gegen eine angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Das Unternehmen muss die Stundung beantragen und glaubhaft darlegen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu finden Sie hier und in dem GKV-Rundschreiben.

Betroffene Unternehmen wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die zuständige Krankenkasse. Hier finden Sie zur gezielten Suche eine alphabetische Liste aller gesetzlichen Krankenkassen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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