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25.01.2019 Bayern
Es gibt viele Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. In welchen Fällen hat der Mitarbeiter einen Anspruch darauf, nicht am Arbeitsplatz zu sein? Muss der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters zahlen?
Arztbesuch, Beerdigung, Betreuung eines erkrankten Kindes, Eheschließung, Pflegezeit oder Umzug: In unserem HBE-Praxiswissen „Fehlzeiten - Anspruch auf Bezahlung“ erhalten Arbeitgeber zu jeder Ursache für eine Fehlzeit des Mitarbeiters alle wichtigen Informationen: Ob der Mitarbeiter überhaupt einen Anspruch auf Abwesenheit und zudem auch auf Bezahlung hat. Wichtig: Kommen Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten nur die gesetzlichen Vorschriften! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
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Syndikusrechtsanwalt
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