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08.05.2026

Zweifel an einer Krankmeldung: Das können Arbeitgeber tun

Fällt ein Mitarbeiter regelmäßig rund um Wochenenden, Brückentage oder nur für kurze Zeit aus, kann der Verdacht auf Missbrauch entstehen. Doch Vorsicht: Für arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder fristlose Kündigung sind belastbare Beweise erforderlich.

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Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt und kann den gesamten Betriebsablauf beeinträchtigen. Dennoch sollten Arbeitgeber nicht vorschnell reagieren, sondern Auffälligkeiten sorgfältig prüfen und dokumentieren. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen – etwa bei angekündigter Arbeitsunfähigkeit oder genesungswidrigem Verhalten – und wie Sie rechtssicher vorgehen, zeigt unser HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen wenden.

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Anne-Franziska Weber
Syndikusrechtsanwältin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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