Fällt ein Mitarbeiter regelmäßig rund um Wochenenden, Brückentage oder nur für kurze Zeit aus, kann der Verdacht auf Missbrauch entstehen. Doch Vorsicht: Für arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder fristlose Kündigung sind belastbare Beweise erforderlich.

Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt und kann den gesamten Betriebsablauf beeinträchtigen. Dennoch sollten Arbeitgeber nicht vorschnell reagieren, sondern Auffälligkeiten sorgfältig prüfen und dokumentieren. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen – etwa bei angekündigter Arbeitsunfähigkeit oder genesungswidrigem Verhalten – und wie Sie rechtssicher vorgehen, zeigt unser HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen wenden.
