Bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten hohe Anforderungen. Gerichte lassen diese nicht selten an einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) scheitern.

Die Durchführung des BEM ist für alle Arbeitgeber gesetzliche Pflicht. Auf die Betriebsgröße kommt es dabei nicht an. Zu dem BEM-Gespräch dürfen Arbeitnehmer eine Vertrauensperson ihrer Wahl mit hinzuziehen. Wichtig: Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist in jedem Fall auf eine gute Vorbereitung und die Durchführung eines BEMs zu achten. Wichtige Informationen dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Bei Fragen können Sie sich zudem gerne an unsere HBE-Juristen wenden.





