News
24.05.2019 Bayern
Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter sich ständig krankmeldet? Berechtigt Krankheit zur Kündigung? Unser HBE-Praxiswissen erklärt die Rechtslage kompakt und verständlich.
Unter Mitarbeitern die krankfeiern leidet der gesamte Betrieb. Wie können Arbeitgeber rechtlich vorgehen und was müssen sie unbedingt beachten? Alle Fragen zu diesem Thema werden in dem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“ detailliert beantwortet. Außerdem finden Sie darin eine praktische Checkliste zum Thema „Fehlzeiten“. Sie benötigen weitere Informationen oder wünschen eine Beratung? Kontaktieren Sie unsere juristischen Ansprechpartner in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Syndikusrechtsanwalt
Tel.:0911 24433-13
Fax:0911 24433-55
E-Mail:schoeffel@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.