Fällt ein Mitarbeiter auffällig häufig an Brückentagen oder rund ums Wochenende aus, wächst schnell der Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit. Doch bevor arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen, braucht es belastbare Anhaltspunkte.

Krankfeiern ist kein Bagatelldelikt, denn darunter leidet nicht nur die Teamleistung, sondern oft der gesamte Betriebsablauf. Dennoch dürfen Arbeitgeber nicht nach Gutdünken reagieren. Entscheidend ist, konkrete Hinweise sorgfältig zu prüfen und, wenn nötig, belastbare Nachweise zu sammeln. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, etwa wenn eine Arbeitsunfähigkeit im Voraus angekündigt wird oder sich Beschäftigte genesungswidrig verhalten, zeigt das HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“.
