Arztpraxen sollen entlastet und direkte Arzt-Patienten-Kontakte reduziert werden: Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist bis zum 31. März 2023 verlängert worden.

Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, können für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.