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24.01.2020 Bayern

Krankfeiern: Was tun bei Verdacht auf Blaumachen?

Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Denn unter Mitarbeitern die krankfeiern, leidet der gesamte Betrieb. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter sich ständig krankmeldet? Berechtigt Krankheit zur Kündigung?

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Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse verlangen, dass eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung eingeholt wird. Derartige Zweifel sind insbesondere z.B. dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig arbeitsunfähig erkrankt ist, die Arbeitsunfähigkeit im Voraus angekündigt wird oder der Arbeitnehmer sich genesungswidrig verhält. Weitere Informationen erhalten Sie im HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“ oder bei unseren HBE-Juristen.

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