Bayern hat endlich ein eigenes Ladenschlussgesetz. Wie erwartet, hat der Bayerische Landtag dem Vorhaben gestern mit großer Mehrheit zugestimmt. Die neuen Regelungen im BayLadSchL werden ab dem 1. August gelten.

Es ist richtig, dass die Bayerische Staatsregierung werktags nicht an den strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr gerüttelt hat. Denn in Bayern will die sehr große Mehrheit der Händler gar nicht länger öffnen. Dafür gibt es in anderen Bereichen erfreulicherweise Lockerungen, von denen der Handel und auch die Kunden profitieren werden. Leider ist der sogenannte Anlassbezug bei verkaufsoffenen Sonntagen nicht gestrichen worden. Um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu verbessern, ist die Ansiedlung von digitalen Kleinstsupermärkten erleichtert worden.