Händler in Bayern dürfen bald individuell an vier Werktagen pro Jahr ihr Geschäft länger als 20 Uhr aufsperren und verkaufen (Geschäftsjubiläum, Modenschau o.ä.) Zudem sind künftig bis zu acht Einkaufsnächte erlaubt. Dies hat die Staatsregierung beschlossen.

Nach langen Debatten hat das bayerische Kabinett in dieser Woche Eckpunkte für ein Ladenschlussgesetz des Freistaats beschlossen. Danach bleiben die Ladenöffnungszeiten an Werktagen (Montag bis Samstag von 6 Uhr früh bis 20 Uhr abends) und der Schutz von Sonn- und Feiertagen
unangetastet. Digitale Kleinstsupermärkte (Smartstores) dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Ausführliche Informationen dazu hier.