Wie berichtet, hat der Ministerrat den Entwurf für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz gebilligt. Der HBE hat sich im Rahmen der - in der vergangenen Woche abgeschlossenen - Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf geäußert.
Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen sollen weiterhin unangetastet bleiben. Händler bekommen jedoch künftig mehr Freiheiten, nach 20 Uhr zu öffnen. Mit dem Gesetzentwurf sind die Kernforderungen des HBE umgesetzt worden. Die ausführliche Stellungnahme des HBE finden Sie hier. Der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag und dann in den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der HBE geht davon aus, dass das neue Ladenschlussgesetz nach der zweiten Lesung im Landtag voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 in Kraft treten wird.