Sieben Kläger aus Gewerkschaften und Kirche sehen in dem neuen Bayerischen Ladenschlussgesetz einen Angriff auf den Sonntagsschutz und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof. Der HBE reagiert mit Unverständnis.

Die Popularklage richtet sich gegen digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal, die auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen und gegen die Ladenöffnungen in Tourismusorten. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff kann nur mit dem Kopf schütteln: „Eine solche Klage eignet sich wunderbar für Schlagzeilen. Aber statt den Rechtsweg zu bemühen, hätte ich mir einen konstruktiven Dialog gewünscht. Das neue Ladenschlussgesetz ist ausgewogen und das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen und politischen Konsenses, an dem alle relevanten Verbände und Organisationen beteiligt waren. Es ermöglicht wirtschaftliche Flexibilität, ohne den Schutz der Beschäftigten und die gesellschaftlich verankerte Sonntagsruhe preiszugeben.“
