Bayern hat endlich ein eigenes Ladenschlussgesetz. Die Öffnungszeiten an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen bleiben unangetastet. Händler bekommen jedoch mehr Freiheiten, nach 20 Uhr zu öffnen.

Künftig sind anlasslos bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte möglich. Völlig neu sind die bis zu vier individuellen verkaufsoffenen Einkaufsnächte an Werktagen pro Geschäft (bis maximal 24 Uhr). Einen besonderen Anlass oder andere Händler, die ebenfalls öffnen, brauchen Sie für diese individuelle Öffnung nicht. Neu geregelt sind außerdem die digitalen Kleinstsupermärkte (Verkaufsfläche max. 150 qm). Das neue Ladenschlussgesetz können Sie hier abrufen.