Bayern hält werktags am bestehenden Ladenschluss fest, erlaubt aber künftig deutlich mehr lange Einkaufsnächte. Digitale Kleinstsupermärkte dürfen rund um die Uhr öffnen. Dies hat die Staatsregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen.
Die wichtigsten Eckpunkte:
1. Die Ladenöffnungszeiten (Montag bis Samstag von 6 Uhr früh bis 20 Uhr abends) und der Schutz von Sonn- und Feiertagen bleiben unangetastet.
2. Die Zahl der möglichen Eventabende/Shoppingnächte wird auf acht pro Jahr erhöht. Städte und Gemeinden müssen keinen Antrag mehr bei der Bezirksregierung stellen. Ein konkreter Anlass wird dafür nicht länger Voraussetzung sein. Außerdem können Einzelhändler zusätzlich bis zu vier individuelle Verkaufsabende organisieren (z.B. Modenschau, Geschäftsjubiläum o.ä.).
3. Digitale Kleinstsupermärkte (ohne Personal, max. 150 Quadratmeter) dürfen auch sonntags öffnen.
4. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage wird nicht erhöht. Auch die Anlassbezogenheit soll nicht gestrichen werden.
Die heutigen Kabinettsbeschlüsse zum Ladenschluss finden Sie hier.
Damit hat die Bayerische Staatsregierung erfreulicherweise unsere Forderungen und Anliegen nahezu komplett aufgegriffen. Sicherlich gibt es je nach Branche und Standort immer individuelle Wünsche und Begehrlichkeiten, aber unter dem Strich können wir zufrieden sein.
Dass die Anlassbezogenheit bei den verkaufsoffenen Sonntagen bestehen bleiben soll, ist jedoch ein Wermutstropfen. Wir werden bei der Staatsregierung darauf drängen, dass diese umstrittene Regelung im neuen Bayerischen Ladenschlussgesetz doch noch gestrichen wird.