Wie berichtet, hat der Ministerrat den Entwurf für ein Ladenschlussgesetz gebilligt. Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen bleiben unangetastet. Händler bekommen jedoch künftig mehr Freiheiten, nach 20 Uhr zu öffnen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Bayerische Staatsregierung die Forderungen und Anliegen des HBE nahezu komplett aufgegriffen. Die dazugehörige Begründung steht hier zum Download bereit. Der Gesetzentwurf soll nach der Verbändeanhörung (bis Ende Januar 2025) in den Landtag eingebracht werden. Der HBE geht davon aus, dass das neue Ladenschlussgesetz dann voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 in Kraft treten wird.