News
10.11.2017

Ladenöffnung an Hl. Abend: Nur für Lebensmittel möglich!

Heiligabend fällt dieses Jahr auf einen Sonntag. Wegen einer Sonderregelung dürfen an diesem Tag laut Ladenschlussgesetz (LadSchlG) nur Lebensmittelgeschäfte öffnen.

geschlossen
geschlossen

Nach §15 LadSchlG (Sonntagsverkauf am 24. Dezember) dürfen in Bayern - neben Verkaufsstellen für die Abgabe von Weihnachtsbäumen - nur Geschäfte öffnen, die „überwiegend Lebens- und Genussmittel feilhalten“. Allerdings höchstens für drei Stunden bis längstens 14 Uhr. Es dürfen nur Lebens- und Genussmittel verkauft werden! Auch für Lebensmittelgeschäfte und andere Verkaufsstellen, die an Bahnhöfen und Flughäfen sonntags normalerweise generell öffnen dürfen (sogenannter „Reisebedarf“), gilt in diesem Jahr an Hl. Abend eine Sonderregelung: Nach §8 bzw. §9 LadSchlG dürfen sie an diesem Tag längstens bis 17 Uhr öffnen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Uta Wandera
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?