Aus für den gelben Zettel: Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich erkrankte Mitarbeiter nicht mehr selbst um die Bescheinigung für den Arbeitgeber kümmern. Es kann daher sinnvoll sein, die Beschäftigten über die wesentlichen Neuerungen kurz zu informieren.

Die Krankmeldung muss der Arbeitgeber seit dem Jahreswechsel eigeninitiativ bei den Krankenkassen elektronisch anfordern. Ob und wie Mitarbeiter über die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) informiert werden, hängt immer von den konkreten Gegebenheiten im Unternehmen ab. Eine Formulierungshilfe für eine mögliche Mitarbeiterinformation finden Sie hier. Bei Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Anpassung bestehender Vereinbarungen stehen Ihnen die HBE-Juristen gerne zur Verfügung.