Die Beschränkungen für die maximale Kundenanzahl im bayerischen Einzelhandel werden gestrichen. Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben. Dies hat das Kabinett beschlossen.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Inkrafttreten zum Donnerstag (17. Februar 2022) entsprechend angepasst.
Seit Mitte November 2021 war in Bayern die Anzahl der Kunden auf maximal ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt.
Weitere Informationen zu den anderen Lockerungen in Bayern finden Sie hier.