Wie berichtet, sind jetzt auch für Johnson & Johnson zwei Impfungen erforderlich und der Genesenenstatus ist auf 90 Tage verkürzt worden. Laut Gesundheitsministerium gibt es keine Übergangsfrist und die Verkürzung gilt auch für bereits ausgestellte Nachweise.

Wie Unternehmen die neuen Regelungen im Betrieb bei der 3G-Kontrolle umsetzen sollten, hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hier übersichtlich zusammengefasst. Denn die Änderung der Vorgaben zum Impf- und Genesenenstatus hat z. B. auch Auswirkungen auf die notwendige Datenerfassung. Hier finden Sie die Vorgaben des RKI für den Genesenennachweis.