Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Geimpfte, die Johnson & Johnson als Impfstoff erhalten haben, gelten nicht mehr als vollständig geimpft. Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

Der Genesenenstatus ist genau wie der Impfstatus maßgeblich für die Quarantäne- und Einreisevorschriften oder z. B. auch beim Zugang zur Arbeitsstätte (§ 28b IfSG). Hinweis: Der Genesenennachweis muss den Vorgaben des RKI entsprechen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten seit Samstag (15.1.2022) für dreimal Geimpfte, zweimal Geimpfte in den ersten drei Monaten nach der zweiten Impfung, Genesene unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist sowie andere Genesene mit zusätzlicher Impfung. Die bisherige Sonderregel, dass eine Dosis Johnson & Johnson-Impfstoffs als vollständige Impfung anerkannt wurde, entfällt! Eine Übersicht über die neuen Anforderungen für den vollständigen Impfschutz finden Sie hier.