Die Hotspot-Regelung wird zunächst bis einschließlich Freitag, 28. Januar 2022, weiter ausgesetzt. Dies hat das Bayerische Kabinett beschlossen.

Die bayerische Hotspot-Regel sieht unter anderem vor, dass bei einer Inzidenz über 1.000 im Einzelhandel eine Begrenzung auf einen Kunden je 20 qm Verkaufsfläche gilt. Zudem müssten Gastronomie sowie Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten schließen. Dies wäre ein faktischer Lockdown.
Die Staatsregierung wird in der kommenden Woche erneut über die Hotspot-Regel beraten und diese ggf. an die aktuelle Entwicklung anpassen.
In der heutigen Ministerratssitzung sind mit Blick auf die geltenden Corona-Maßnahmen weder weitere Verschärfungen noch einzelne Lockerungen beschlossen worden.