Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown sind weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt. Das hat das Bayerische Kabinett diese Woche beschlossen.

Wie erwartet, hat die Staatsregierung außerdem die bereits außer Vollzug gesetzte Zugangsbeschränkung „2G für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr“ aufgehoben. Mit Blick auf den Einzelhandel sind keine weiteren Beschlüsse gefasst worden. Lockerungen gibt es allerdings u.a. bei Sport- und Kulturveranstaltungen. Die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist entsprechend geändert worden (Lesefassung hier).