Seit Montag dürfen in Bayern Außenbereiche von Speiselokalen wieder öffnen. Ab Montag (25. Mai) darf auch der Innenbereich geöffnet werden. Personenbezogene Gast-, Kunden- oder Teilnehmerdaten müssen unbedingt datenschutzkonform erfasst werden.

Auch in Bayern müssen Verantwortliche aus Gastronomie und Handel Kundenkontaktdaten dokumentieren, um so eine effiziente Früherkennung potenzieller Infektionsketten zu ermöglichen. Die Gesellschaft für Personaldienstleistungen hat die grundlegenden Anforderungen an eine datenschutzkonforme Erfassung personenbezogener Daten in einem Merkblatt zusammengefasst.