Ab 1. Mai müssen Unternehmen bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit wieder rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Alle Corona-Ausnahmeregelungen werden nicht mehr verlängert.

Mit dem Beginn der Pandemie im vergangenen Frühjahr hatte die Bundesregierung betroffenen Firmen erlaubt, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist war seitdem dreimal verlängert worden, zuletzt im Januar 2021. Hinweis: Es gelten immer noch die weiteren Hilfsangebote, die Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung schützen sollen. So können vom Lockdown betroffene Firmen z. B. weiterhin Kurzarbeit in Anspruch nehmen oder Überbrückungshilfe III beantragen.