Das Bayerische Gesundheitsministerium hat soeben für alle Landkreise und kreisfreien Städte die für sie ab morgen (8. März 2021) maßgebliche Inzidenzeinstufung veröffentlicht.

In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von unter 50 darf der Einzelhandel mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² öffnen.
Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Einzelhandelsgeschäfte lediglich für Terminshopping-Angebote (Click & Meet) öffnen.
Hinweis: Die Landeshauptstadt München hat heute wieder den Inzidenzwert von 50 überschritten. Deshalb darf der Einzelhandel in München morgen leider nur für Click & Meet öffnen.