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26.02.2021 Bayern
Das Bayerische Kabinett hat weitere Öffnungsschritte beschlossen. Gartenmärkte, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien dürfen vom kommenden Montag (1. März) an wieder öffnen.
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) ist wegen der Beschlüsse des Ministerrats geändert worden. Der Vollständigkeit halber hier die entsprechenden Begründung sowie die aktualisierte FAQ-Liste. Unterdessen hat Ministerpräsident Markus Söder im BR-Bürgertalk „Jetzt red i“ zumindest regionale Lockerungen für den Handel in Aussicht gestellt. Im Hinblick auf den anstehenden Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch (3. März) könne er sich vorstellen, dass in Städten mit einem niedrigen Infektionsgeschehen eher geöffnet wird als in Corona-Hotspots.
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