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14.02.2021 Bayern
Wie berichtet, ist der Lockdown bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert worden. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist deshalb entsprechend angepasst worden.
Welche Geschäfte in Bayern öffnen dürfen und welche geschlossen bleiben, können Sie der aktuellen FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums entnehmen.
Hinweis: In der aktualisierten FAQ-Liste ist jetzt neu definiert worden, ab wann eine nicht erlaubte Sortimentserweiterung bei geöffneten Geschäften vorliegt.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:089 55118-124
Fax:089 55118-118
E-Mail:eykmann@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführer
Tel.:0931 35546-12
Fax:0931 17127
E-Mail:wedde@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführer
Tel.:0911 24433-15
Fax:0911 24433-55
E-Mail:werner@hv-bayern.de
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