Wie berichtet, ist der Lockdown bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert worden. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist deshalb entsprechend angepasst worden.

Welche Geschäfte in Bayern öffnen dürfen und welche geschlossen bleiben, können Sie der aktuellen FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums entnehmen.
Hinweis: In der aktualisierten FAQ-Liste ist jetzt neu definiert worden, ab wann eine nicht erlaubte Sortimentserweiterung bei geöffneten Geschäften vorliegt.