News
14.02.2021

Lockdown-Überblick: Was dicht bleibt, wer öffnen darf

Wie berichtet, ist der Lockdown bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert worden. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist deshalb entsprechend angepasst worden.

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Welche Geschäfte in Bayern öffnen dürfen und welche geschlossen bleiben, können Sie der aktuellen FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums entnehmen.

Hinweis: In der aktualisierten FAQ-Liste ist jetzt neu definiert worden, ab wann eine nicht erlaubte Sortimentserweiterung bei geöffneten Geschäften vorliegt.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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