Der Widerstand gegen die erneute Verlängerung des Lockdowns wächst. Der HBE will die neuen Regelungen gerichtlich überprüfen lassen und hat auch seine Mitglieder dazu aufgerufen vor den Gerichten zu klagen.

Die bayerische Staatsregierung hat erwartungsgemäß den Lockdown bis zum 7. März verlängert. Das faktische Berufsverbot für große Teile des Einzelhandels ist jedoch rechtlich weder verhältnismäßig noch angemessen. Denn der Einzelhandel ist nachweisbar kein Infektionstreiber. Der HBE will die neuen Corona-Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen und hat seine Mitgliedsunternehmen dazu aufgerufen, gegen die ungerechte und nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung vor den Gerichten zu klagen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier.