Mit 24. November treten in Bayern die angekündigten verschärften Corona-Maßnahmen in Kraft. Das Wichtigste: Der Einzelhandel ist von allen Lockdown-Maßnahmen nicht betroffen. Ausnahmslos alle Ladengeschäfte in ganz Bayern dürfen weiter öffnen!

Allerdings wird die maximale Kundenanzahl in den Geschäften begrenzt. Landesweit gilt im Einzelhandel ab morgen eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm Verkaufsfläche.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 (regionaler Hotspot) gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 qm Verkaufsfläche. Tagesaktuelle Zahlen zur Inzidenz finden Sie hier.
Ebenfalls am 24.11. tritt im Einzelhandel in allen Betrieben die 3G-Regel in Kraft. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich einen negativen Test vorweisen. Dies gilt jedoch nur für Beschäftigte, nicht für Kunden. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur 3G-Regel finden Sie hier.
Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden im Einzelhandel finden Sie hier.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Leider wurden bei den jüngsten Polizeikontrollen in zahlreichen Betrieben Verstöße gegen die Corona-Regeln festgestellt. Die polizeilichen Kontrollen werden deshalb nochmals intensiviert. Sollten im Einzelhandel vermehrt Verstöße gegen z. B. die Kundenbegrenzung, die 3G-Regeln oder die Maskenpflicht festgestellt werden, droht unserer Branche eine Verschärfung der jetzigen Corona-Beschränkungen.
Achten wir deshalb alle - Geschäftsinhaber, Mitarbeiter und Kunden - penibel auf die Einhaltung der Vorschriften.
Dazu ist die neue 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen worden, die bis einschließlich 15. Dezember 2021 gelten soll.