Ab Sonntag (20. März) fallen in Deutschland mit dem neuen Infektionsschutzgesetz viele Corona-Auflagen weg. Bayern tritt wegen rasant steigender Infektionszahlen auf die Bremse und macht von den Übergangsregeln Gebrauch.

Das Kabinett hat in dieser Woche beschlossen, dass es in Bayern zunächst bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und auch bei der Maskenpflicht im Einzelhandel bleibt. Die angepasste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll am morgigen Samstag (19. März) in Kraft treten. Ob und wie die Staatsregierung die Hotspot-Regelung im neuen Infektionsschutzgesetz nutzen wird, ist derzeit noch unklar. Für regionale Hotspots können die Bundesländer auch nach dem 2. April schärfere Corona-Schutzmaßnahmen beschließen (z. B. weiterhin Maskenpflicht im Einzelhandel). Bayern hatte beim gestrigen Bund-Länder-Gipfel kritisiert, dass die Hotspot-Regelung rechtlich nicht sicher umsetzbar und praktisch nicht nutzbar sei.