Unsere Forderung nach Abschaffung 800-Quadratmeter-Regel im Handel ist endlich auf fruchtbaren Boden gefallen. Ab kommenden Montag, 11. Mai, dürfen in Bayern wieder alle Geschäfte öffnen – unabhängig von ihrem Sortiment und der Flächengröße.

Der HBE begrüßt es, dass sich das bayerische Kabinett heute auf deutliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen verständigt hat. Dies betrifft unter anderem auch die stufenweise Öffnung der Gastsronomie.
Wichtig:
Alle Einzelhändler müssen weiterhin die Hygiene- und Frequenzauflagen einhalten (z. B. Maskenpflicht und nur ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche).
Damit sich unsere Mitgliedsunternehmen für die neuen Hygiene-Regelungen rüsten können, stellt der HBE eine Reihe von wichtigen Informationen, Mustervorlagen und Vordrucken zur Verfügung:
1. Eine aktualisierte Liste von Anbietern verschiedener Corona-Schutzprodukte (Atemmasken oder Desinfektionsmittel) finden Sie hier.
2. Zur Erstellung eines Hygiene- und Schutzkonzepts stellen wir Ihnen hier einen Mustertext zur Verfügung.
3. Hier finden Sie eine Aufstellung empfohlener Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden.
4. Vordrucke für Hinweisschilder zur Maskenpflicht, Vordrucke für Abstandsschilder im Kassenbereich oder z.B. den Aushang der Hygieneregeln finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite.