In Bayern wird es langsam erste Lockerungen geben: Ab heute (20. April) dürfen Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Eine Woche später (Montag, 27. April) folgen dann alle Geschäfte, deren Verkaufsfläche nicht größer als 800 qm ist. Auch Fahrradhändler, Buchhandlungen und der KfZ-Handel müssen dann - unabhängig von der Verkaufsfläche - ihre Geschäfte nicht mehr geschlossen halten.

Mit Blick auf diese Lockerungen stellt sich für immer mehr Händler die Frage: Was muss ich tun, um meine Mitarbeiter und Kunden zu schützen? Welche Auflagen der Behörden muss ich beachten?
1. Zur Erstellung eines Hygiene- und Schutzkonzepts stellen wir Ihnen hier einen Mustertext zur Verfügung.
2. Hier finden Sie eine Aufstellung empfohlener Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden.
3. Eine Liste von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel hat die BGHW hier zusammengestellt.
4. Auf unserer HBE-Sonderseite finden Sie verschiedene Vordrucke für Abstandsschilder im Kassenbereich oder z. B. den Aushang der Hygieneregeln.
5. Außerdem richtet die vbw ab Montagnachmittag hier eine Plattform für verschiedene Corona-Schutzprodukte (z. B. Atemmasken) ein.