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28.04.2020 Bayern
Erfreuliche Nachricht für den bayerischen Einzelhandel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm dürfen ihre Fläche ab sofort doch verkleinern. Dies hat Ministerpräsident Markus Söder heute Minuten offiziell bekanntgegeben.
Wichtig:
1. Buch- und Fahrradläden müssen in Zukunft ebenso die 800 qm-Grenze beachten.
2. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mehr als 800 qm öffnen.
3. Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte.
Zwar liegt die neue Verordnung der Staatsregierung, in der die Verkleinerung der Verkaufsfläche auf 800 qm für zulässig erklärt wird, zur Stunde leider noch nicht vor. Aber das Gesundheitsministerium hat seine FAQ-Liste bereits entsprechend angepasst.
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