In vielen bayerischen Kommunen sinken die Inzidenzwerte derzeit. Viele Händler, aber auch Ordnungsbehörden, sind verunsichert, ab wann welche konkreten Regelungen für ihre Stadt bzw. ihren Landkreis gelten.

In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist geregelt, wie bei den inzidenzabhängigen Maßnahmen verfahren wird. Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert, so treten die bisherigen Regelungen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft. Wird der Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, so treten die neuen Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft. Wichtig: In Bayern werden alle Tage (d.h. inkl. Sonn- und Feiertagen) gezählt und nicht nur die Werktage (Mo-Sa)! Infos zu Click & Meet finden Sie hier.