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16.06.2020

Neue Regelung im Einzelhandel: Ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche

Nach und nach gibt es in Bayern weitere Erleichterungen bei den Anti-Corona-Maßnahmen. Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Katastrophenfall aufgehoben und umfangreiche Lockerungen beschlossen.

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Für den Einzelhandel gilt der neue Grundsatz „Ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche“. Damit dürfen deutlich mehr Kunden in die Verkaufsräume und es gibt weniger Warteschlangen. 

Die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden sind bis auf eine Ausnahme (s.u.) nicht gelockert worden. In allen Geschäften muss weiterhin konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Wichtig: Die Arbeitsbedingungen für zumindest einen Teil der Beschäftigten werden erleichtert. Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Eine Aufstellung aller heute beschlossener Lockerungen finden Sie hier.

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