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16.06.2020 Bayern
Nach und nach gibt es in Bayern weitere Erleichterungen bei den Anti-Corona-Maßnahmen. Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Katastrophenfall aufgehoben und umfangreiche Lockerungen beschlossen.
Für den Einzelhandel gilt der neue Grundsatz „Ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche“. Damit dürfen deutlich mehr Kunden in die Verkaufsräume und es gibt weniger Warteschlangen.
Die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden sind bis auf eine Ausnahme (s.u.) nicht gelockert worden. In allen Geschäften muss weiterhin konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Wichtig: Die Arbeitsbedingungen für zumindest einen Teil der Beschäftigten werden erleichtert. Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Eine Aufstellung aller heute beschlossener Lockerungen finden Sie hier.
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