Seit Ende April muss im bayerischen Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Doch immer noch sind einige Kunden oder auch Mitarbeiter verunsichert, weil sie die Vorschriften nicht ausreichend kennen.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ein Attest vorzeigen oder sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Kunde ohne Maske das Geschäft betritt? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer aktualisierten FAQ-Liste. Zur Erstellung eines Hygiene- und Schutzkonzepts stellen wir Ihnen hier einen Mustertext zur Verfügung.
