Für Beschäftigte im Einzelhandel gilt weiterhin keine generelle FFP2-Maskenpflicht. Dies hat das Bayerische Kabinett laut Wirtschaftsminister Aiwanger beschlossen. Die Maskenpflicht von Beschäftigten richtet sich nach wie vor nach den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

Über das Wie der Maske entscheidet damit der jeweilige Arbeitgeber gemäß seiner arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung.
Mit dieser Klarstellung beendet die Staatsregierung die Diskussionen und die Unsicherheit in Teilen des Handels. In der jüngsten Vergangenheit hatten Ordnungsbehörden wiederholt Unternehmen in Unkenntnis der Regeln auf eine angebliche FFP2-Maskenpflicht auch für Mitarbeiter hingewiesen.
Der HBE hatte deswegen massiv bei der Staatsregierung interveniert. Umso mehr freut es uns, dass das Kabinett unseren Argumenten gefolgt ist und Mitarbeiter im Handel auch weiterhin keine FFP2-Masken tragen müssen.