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10.07.2020 Bayern

Kassengesetz: Keine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Ab dem 1. Oktober müssen alle Registrierkassen im Handel mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist wird es nicht geben.

kasse

Das Bundesfinanzministerium sieht keine Notwendigkeit zur Verlängerung der aktuell geltenden Nichtbeanstandungsregelung. Damit läuft die Frist grundsätzlich am 30. September 2020 ab. Der HBE rät deshalb allen Einzelhandelsunternehmen zur fristgerechten Nachrüstung der Kassen, bzw. rechtzeitig gesetzeskonforme Kassen anzuschaffen. Sollte ein Unternehmen dazu nicht in der Lage sein, kann in Absprache mit dem Steuerberater beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Erleichterung gestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen und einen Musterantrag.

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