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11.09.2020

Umstellung der Registrierkassen: Fristverlängerung unter Auflagen möglich

Das Kassengesetz verpflichtet Einzelhändler dazu, Registrierkassen manipulationssicher umzurüsten. Die Frist zur Umstellung ist in Bayern erneut verlängert worden.

kasse
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Die Finanzverwaltung in Bayern wird Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden. Voraussetzung: Das manipulationssichere technische Sicherheitssystem (TSE) wurde bis zum 30. September bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister nachweislich verbindlich bestellt oder der Einbau einer cloud-basierten TSE ist geplant. Ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung ist nicht erforderlich. Der HBE-Kooperationspartner Tillhub bietet HBE-Mitgliedern für 99 Euro jährlich ein 100-prozentiges finanzamtkonformes Fiskalisierungspaket an. Enthalten ist die erforderliche Sicherheitseinrichtung (TSE) auf Hardware- bzw. Cloud-Basis. Weitere Informationen finden Sie hier.

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