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20.10.2023 Bayern
Auch während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten kann die Finanzverwaltung jederzeit unangekündigt eine Kassennachschau vornehmen. Dies kann weder verweigert noch an einen Steuerberater delegiert werden.
Der Finanzbeamte kann vor der offiziellen Prüfung z. B. als Kunde getarnte Testkäufe durchführen. Mögliche Kosten, damit Unterlagen verfügbar oder elektronische Daten übermittelt werden können, muss der Händler tragen. Entspricht die Kassentechnik nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann das Finanzamt Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzen. Wichtige Informationen zur ordnungsgemäßen Kassenführung finden Sie in unserem Praxiswissen.
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