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12.07.2019 Bayern
Das Kassengesetz verpflichtet Einzelhändler dazu, bis spätestens Ende 2019 auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt eine Fristverlängerung für die Umrüstung in Aussicht gestellt.
Gerade kleine und mittelständische Händler brauchen mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können. Das Finanzministerium hat deshalb für Oktober 2019 den Erlass einer generellen Nichtbeanstandungsregelung für die Nutzung nicht vollständig manipulationssicherer Kassensysteme über den 1. Januar 2020 hinaus in Aussicht gestellt. Allerdings ist bisher nicht klar, wie lange die Frist verlängert wird. Unabhängig davon sollten Unternehmen in jedem Fall so schnell wie möglich mit ihrem Kassendienstleister prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen.
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