Das Kassengesetz verpflichtet Einzelhändler dazu, Registrierkassen manipulationssicher umzurüsten. In Bayern wird die Frist zur Umstellung verlängert.

Die Finanzverwaltung in Bayern wird Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn
- das manipulationssichere technische Sicherheitssystem (TSE) bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt
oder
- der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung ist somit nicht (mehr) erforderlich. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre verbindliche Bestellung bzw. die Nicht-Verfügbarkeit für eventuelle Betriebsprüfungen.
Das Bundesfinanzministerium hatte erst vergangene Woche eine Fristverlängerung bei der Kassenumstellung verweigert. Bayern hat jedoch jetzt durch eine eigene Regelung einen erneuten zeitlichen Aufschub möglich gemacht.
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