Ab dem 1. Oktober müssen alle Registrierkassen im Handel mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Wegen der Corona-Krise fordert der HBE eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist und hat sich deshalb an die Staatsregierung gewandt.

Mit Blick auf die massiven Auswirkungen der Corona-Krise muss aus Sicht des HBE die Frist unbedingt verlängert werden. Diese Ansicht teilt auch das Bayerische Finanzministerium. In einem Antwortschreiben auf einen entsprechenden Brief des HBE heißt es dazu, dass auch die Staatsregierung eine angemessene Verlängerung der allgemeinen Nichtbeanstandungsregelung für dringend erforderlich hält. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Ich freue mich, dass das Finanzministerium unsere Forderung unterstützt und die Thematik bereits auf Bund/Länderebene eingebracht hat.