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06.09.2019 Bayern
Ab dem 1. Januar 2020 ändern sich die Richtlinien für elektronische Registrierkassen erneut. Die neuen Vorschriften für Unternehmer betreffen u.a. die Belegausgabepflicht und die Meldepflicht für Kassensysteme.
Nutzer elektronischer Registrierkassen haben ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen (Papierform oder digital). Der Kunde muss den Beleg nicht mitnehmen. Darüber hinaus wird eine Meldepflicht für Registrierkassen eingeführt. Diese besteht bei Kauf und Außerbetriebnahme einer Kasse sowie einmalig Anfang 2020 für alle Bestandskassen. Händler müssen dann die Merkmale ihrer Kassensysteme sowie der eingesetzten technischen Sicherheitsreinrichtungen an das zuständige Finanzamt melden. Weitere Informationen finden Sie im HBE-Praxiswissen „Ordnungsgemäße Kassenführung“.
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